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Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist eine Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und des JobCenters, die vor allem für Arbeitssuchende gedacht ist. In begründeten Fällen können aber auch Beschäftigte einen Bildungsgutschein erhalten. Mit der Ausstellung eines Bildungsgutscheins bestätigt Ihnen die Agentur für Arbeit oder das JobCenter, die Kosten Ihrer Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung ganz oder teilweise zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere Lehrgangskosten, Fahrtkosten sowie Kinderbetreuungskosten in Härtefällen.

Ihre Voraussetzungen

Einen Bildungsgutschein können Sie erhalten, wenn die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme für Sie aus einem der drei folgenden Gründe notwendig ist:

  • um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich wiedereinzugliedern,
  • um eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
  • um Ihnen einen bisher fehlenden Berufsabschluss zu ermöglichen.

Wichtigste Bedingung für eine Förderung ist, dass Sie arbeitslos gemeldet sind. Nach einer persönlichen Beratung entscheidet die für Sie zuständige Arbeitsagentur oder das JobCenter, ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Entscheidendes Kriterium ist hierbei, dass eine berufliche Fortbildung oder Umschulung die Chancen Ihrer Ver-mittelbarkeit erhöht und mit einer erfolgreichen Teilnahme an der Bildungsmaßnahme gerechnet werden kann. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung über den Bildungsgutschein besteht nicht.

Was wird gefördert?

Gefördert wird entweder die Teilnahme an beruflicher Fortbildung, die auf Ihrer bisherigen Ausbildung oder Ihren beruflichen Tätigkeiten aufbaut, oder die berufliche Umschulung, um Ihnen den Übergang in eine andere für Sie geeignete berufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Bei der Wahl der Bildungsmaßnahme sollten Sie darauf achten, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme nach der Akkredi-tierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Nur solche Weiterbildungen können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Bildungsgutschein: www.arbeitsagentur.de

Das Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/MB6.pdf

Weitere Infos zur Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV): www.bmas.de