Wissen, wo's langgeht

Bildungsscheck NRW

Wer wird gefördert?

Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftige und Selbstständige. Zahlt das Unternehmen die Fortbildungskosten, darf das Unter-nehmen nicht mehr als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente – Teilzeitbeschäftigte werden anteilig gerechnet) haben. Ein Unternehmen kann max. 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr erhalten. Übernimmt der/die Beschäftigte/Selbstständige die Weiter-bildungskosten persönlich, so darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Einzel-veranlagung nicht mehr als 40.000 € und bei gemeinsamer Veranlagung nicht mehr als 80.000 € betragen. Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck beantragt werden.

Förderung

Mit dem Bildungsscheck erhalten förderfähige Erwerbstätige bzw. Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50 % der Lehrgangskosten - maximal 500 Euro.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen. Dazu zählen z. B. Vorbereitungen auf eine Abschlussprüfung für Menschen ohne Berufsausbildung, Sprachkurse, EDV-Schulungen sowie Lern- und Arbeitstechniken. Es können auch, unter bestimmten Bedingungen, betriebsinterne Seminare, E-Learning Angebote und Webinare mit dem Bildungsscheck gefördert werden.

Wann wird der Bildungsscheck beantragt?

Zur Weiterbildung können Sie sich bereits anmelden, bevor Sie den Bildungsscheck beantragen. Es dürfen vor Einreichen des Bildungsschecks keine Zahlungen an den Bildungsträger erfolgt sein (auch keine Anzahlung). Der Bildungsscheck muss vor Kursbeginn bei dem Weiterbildungsanbieter vorliegen.

Wo kann man den Bildungsscheck beantragen?

Den Bildungsscheck können Sie bei allen Beratungsstellen des Landes NRW beantragen - auch bei uns:
Stiftung Weiterbildung Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna
Tel.: 02303 / 27-3690

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite www.mags.nrw/bildungsscheck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und am Infotelefon: Mo-Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr, Telefon: 0211/837-1929.