Wissen, wo's langgeht

Bildungsscheck NRW

Wer wird gefördert?

Ab dem 01. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang. Gefördert werden können Personen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung unter 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung unter 80.000 €) nachweisen und einen Wohnsitz in NRW haben. Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck beantragt werden.

Förderung

Mit dem Bildungsscheck erhalten förderfähige Personen einen Zuschuss von bis zu 50% der Lehrgangskosten - maximal 500 Euro.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen. Dazu zählen z. B. Vorbereitungen auf eine Abschlussprüfung für Menschen ohne Berufsausbildung, Sprachkurse, EDV-Schulungen sowie Lern- und Arbeitstechniken. Es können auch, unter bestimmten Bedingungen, betriebsinterne Seminare, E-Learning Angebote und Webinare mit dem Bildungsscheck gefördert werden.

Wann wird der Bildungsscheck beantragt?

Zur Weiterbildung können Sie sich bereits anmelden, bevor Sie den Bildungsscheck beantragen. Es dürfen vor Einreichen des Bildungsschecks keine Zahlungen an den Bildungsträger erfolgt sein (auch keine Anzahlung). Der Bildungsscheck muss vor Kursbeginn bei dem Weiterbildungsanbieter vorliegen.

Wo kann man den Bildungsscheck beantragen?

Den Bildungsscheck können Sie bei allen Beratungsstellen des Landes NRW beantragen - auch bei uns:
Stiftung Weiterbildung Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna
Tel.: 02303 / 27-3690

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite www.mags.nrw/bildungsscheck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und am Infotelefon: Mo-Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr, Telefon: 0211/837-1929.